Aktuelles

Di

12

Jul

2022

Neubaustandard ab 1.1.2023 Primärenergiehaus 55

 

Am 8.7.2022 wurde beschlossen, dass für Wohnneubauten ab 1.1.2023 der Primärenergiebedarf nur 55% des Referenzgebäudes nach GEG betragen darf. Umgangssprachlich als  „Primärenergie-EH55“ bezeichnet.

 

An den Anforderungen zum Transmissionswärmeverlust wird es hingegen direkt keine Änderungen geben. Indirekt wird man aber doch die eine oder andere Verbesserung an der Hüllfläche vornehmen müssen, wenn man die Anforderungen an den Primärenergiebedarf einhalten will.

 

Was bedeutet das? Heizen mit Gas oder Öl wird damit fast unmöglich. Hat man vorher schon den KfW-55 Standard leicht erreicht, wird es keine großen Umstellungen geben. Hat man vorher eher nach GEG Standard gebaut, wird man ab 2023 deutliche Verbesserungen an der Gebäudehülle und der Haustechnik einplanen müssen.

 

Bei Nichtwohngebäuden sind vorerst keine Verschärfungen geplant.

 

 

 

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So

14

Nov

2021

Effizienzhaus 55 Neubau wird eingestellt.

 

Überraschend und ohne große Vorwarnung hat die staatliche KfW-Bank bekannt gegeben, dass ab 1.2.2022 keine Effizienzhäuser 55 und 55EE im Neubau mehr gefördert werden. Wer noch in den Genuss einer Förderung oder eines Tilgungszuschusses kommen möchte, muss bis 31.1.2022 den Antrag bei der KfW gestellt haben. Das IB Pötschke berät sie gern. Sprechen sie uns an.

Begründet wird der Schritt damit, dass erst einmal verstärkt die Bestandssanierung gefördert werden soll, da das CO2-Einsparpotential hier viel größer ist als im Neubau, der durch die GEG Anforderungen ohnehin schon sehr gut ist.

 

Weitere Informationen finden sie auf der Website der KfW und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

 

 

 

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So

12

Sep

2021

Förderprogramme ab 1.7.2021

Seit 1.7.2021 sind die neuen Förderprogramme für energieeffizientes Bauen und Sanieren von KfW und BAFA in Kraft getreten.
Hierbei wurden viele neue Fördermöglichkeiten geschaffen. Das IB Pötschke berät sie gern. Sprechen sie uns an.

Die Energiewende ist in vollem Gange und Deutschland droht, die EU-Vorgaben bei CO2 Ausstoß zu verfehlen, weshalb die Bundesregierung die Fördermittel für Gebäude im Bestand und Neubau stärker fördert als je zuvor.

 

Im Neubaubereich hat man erstmals die Wahl, den bakannten zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschüssen über die KfW oder einen Direktzuschuss, ohne Kreditpflicht in Anspruch zu nehmen. Neu ist die Einführung der "EE-Klassen". Hierzu muss ein gewisser Teil des Energieverbrauchs nachhaltig erzeugt werden, was z.Bsp. mit Wärmepumpen leicht zu schaffen ist. Dafür gibt es mehr Förderung und höhere Kredite.

 

Im Sanierungsbereich gibt es weiterhin die Möglichkeit, ein Gebäude zu einem Effizienzhaus nach Neubaurichtlinien über die KfW zu sanieren oder nur einzelne Maßnahmen über die BAFA fördern zu lassen.

 

Besonders die Einzelmaßnahmenförderung mit 20% Zuschuss für z.Bsp. Fenstererneuerung oder Dachdämmung sind aktraktiv und leicht zu beantragen.

 

Die Sanierung zu einem Effizienzhaus lockt mit Zuschüssen von 25% bis 50%, ist aber nur bei Komplettsanierungen sinnvoll umsetzbar.

 

Weitere Informationen finden sie auf der Website der KfW und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

 

 

 

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Mo

13

Jan

2020

Erhhöhung der KfW-Zuschüsse

Gute Nachrichten für alle, die ein KfW-Effizienzhaus kaufen, bauen oder sanieren wollen. Die KfW erhöht ab 24.01.2020 ihre Kreditsummen und Tilgungszuschüsse.

Die KfW-Förderbank erhöht ab dem 24.1.2020 ihre Förderhöchstbeträge und Tilgungszuschüsse in den Programmen 151,152,153,218,219,277,278,430 im Bereich der Wohngebäude und auch im Bereich der Nichtwohngebäude (Gewerbebauten).

 

So erhöhen sich die Förderhöchstbeträge je Wohneinheit für die Förderstufen der KfW-Effizienzhäuser von 100.000€ auf 120.000 EUR bei Neubau und Sanierung von KfW-Effizienzhäusern.

 

Die Tilgungszuschüsse erhöhen sich, je nach KfW-Standard von z.Bsp.  5% auf 15% (KfW-55 Neubau) und 27,5% auf 40% (Sanierung zum KfW-55 Haus). Darüber hinaus gibt es viele Untergruppen, je nach Standard.

 

Sprechen sie uns also gerne an, wir beraten sie gerne und freuen uns auf Ihre Anfragen.

 

Weitere Informationen finden sie hier:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/EBS-2020/

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Mi

08

Nov

2017

Blower Door Test für die Oberlausitz

Eine luftdichte Gebäudehülle wird in Zeiten der sich immer weiter erhöhenden Anforderungen an die Energieeinsparverordnung (EnEV) immer wichtiger.  Wir unterstützen sie mit einem fachgerechten Blower Door Test während- oder nach Abschluss der Bauphase. Sprechen sie uns an.

Bei Neubauten, in denen eine mechanische Belüftung eingebaut wird, muss gemeäß EnEV einen Dichtheitswert von n50=1,5 oder besser einhalten. Die Einhaltung dieser Anforderung wird mit einem s.g. Blower Door Test durchgeführt, bei dem ein definierter Überdruck und Unterdruck angelegt wird.

 

Aber nicht nur zur Messwertermittlung ist ein Blower Door Test wichtig. Viel wichtiger sind aus unserer Sicht baubegleitende Messungen, um fehlerhafte Abdichtungen und Bauausführungen noch in der Rohbauphase aufzudecken, die dann noch leicht behoben werden können. Gerade bei Dachsanierungen in Verbindung mit Dampfbremsen können so Bauschäden effektiv vermieden werden.

 

Auch bei allen weiteren Sanierungen im Altbaubestand ist bei Änderungen an der Gebäudehülle ein Luftdichtheitstest immer zu empfehlen.

 

Sprechen sie uns also gerne an, wir beraten sie gerne und fruen uns auf Ihre Anfragen.

 

Weitere Leistungen im Bereich der Baumesstechnik finden sie hier: https://www.poetschke-ingenieurbuero.de/leistungen/bauphysikalische-messungen/

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Mi

16

Aug

2017

Umzug des IB Pötschke

Seit dem 20.7.2017 ist das Ingenieurbüro Pötschke am neuen Standort Löbau für sie da.

Allen Kunden am bisherigen Standort in München möchte ich Danke sagen für die gute Zusammenarbeit und das Vertrauen der letzten Jahre. Alle laufenden Projekte werden selbstverständlich weiter bearbeitet. Auch für neue Anfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

 

Mit Kunden am neuen Standort Löbau freue ich mich auf eine gute Zusammenarbeit.

 

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