Neubaustandard ab 1.1.2023 Primärenergiehaus 55

 

Am 8.7.2022 wurde beschlossen, dass für Wohnneubauten ab 1.1.2023 der Primärenergiebedarf nur 55% des Referenzgebäudes nach GEG betragen darf. Umgangssprachlich als  „Primärenergie-EH55“ bezeichnet.

 

An den Anforderungen zum Transmissionswärmeverlust wird es hingegen direkt keine Änderungen geben. Indirekt wird man aber doch die eine oder andere Verbesserung an der Hüllfläche vornehmen müssen, wenn man die Anforderungen an den Primärenergiebedarf einhalten will.

 

Was bedeutet das? Heizen mit Gas oder Öl wird damit fast unmöglich. Hat man vorher schon den KfW-55 Standard leicht erreicht, wird es keine großen Umstellungen geben. Hat man vorher eher nach GEG Standard gebaut, wird man ab 2023 deutliche Verbesserungen an der Gebäudehülle und der Haustechnik einplanen müssen.

 

Bei Nichtwohngebäuden sind vorerst keine Verschärfungen geplant.

 

 

 

Kommentar schreiben

Kommentare: 0