EnEV 2016 und KfW-70

Die Zeit drängt! Ab 1.1.2016 tritt die 2. Stufe der EnEV 2014 in Kraft. Damit verschärfen sich die Anforderungen an den Primärenergiebedarf um 25%. Das KfW Effizienzhaus 70 stirbt damit aus und wird nicht weiter gefördert.

Ab dem 1.1.2016 werden die Anforderungen an den Primärenergiebedarf im Vergleich zur EnEV 2014 um 25% verschärft. Wir sprechen dann von der EnEV 2016.

 

Mit Inkrafttreten der neuen EnEV 2016 müssen alle Gebäude, für die der Bauantrag nach dem 31.12.2015 gestellt wird, nach dieser neuen Berechnungsvorschrift berechnet werden.

 

Das hat weitreichende Folgen für alle Bauherren, für die das KfW-Effizienzhaus 70 ein essentieller Finanzierungsbaustein für ihr Wohneigentum war. Nun wird es erst ab einem KfW-55 Haus Fördermittel von der KfW für Neubauten geben.

 

Der Grund dafür ist, dass die Grundlage für die Einstufung in ein KfW-Effizienzhaus weiterhin die EnEV 2014 bleiben wird. Dadurch wäre ein KfW-70 Haus nur noch 5% besser als der neue Mindeststandard nach EnEV 2016 und ist damit in den Augen der KfW-Bank nicht mehr förderfähig.

 

Deshalb: Stellen sie bis zum 31.12.2015 Ihren Bauantrag. Nur damit sichern sie sich noch die Möglichkeit ein KfW-70 Haus mit Fördermitteln der KfW zu finanzieren. Gerne unterstützen wir sie bei der Beantragung der Fördermittel. Sprechen sie uns an. Auch KfW-55 und 40 Häuser sind unser Schwerpunkt.

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Kommentare: 1
  • #1

    Katja (Freitag, 03 Juni 2016 10:47)

    Auch wenn es in den Fördermitteln der KfW immer wieder Veränderungen gibt, das Interesse daran bleibt doch sehr groß, da es immer wieder eine große Hilfe ist.