Energieausweis nach EnEV 2014

Seit dem 1.Mai 2014 ist die neue novellierte Energieeinsparverordnung in Kraft getreten. Damit ändern sich vor allem für Besitzer und Vermieter von Immobilien ein paar grundlegende Dinge.

Der Energieausweis muss bei Verkauf oder Vermietung den Interessenten unaufgefordert vorgelegt werden, bei Immobilienanzeigen müssen die wichtigen Kenndaten des Energieausweises ersichtlich sein. Bei Nichteinhaltung sieht der Gesetzgeber horende Strafen vor.

Das Ingenieurbüro Pötschke ist Ihr Partner bei der Erstellung Ihres Energieausweises. Sprechen Sie uns einfach an.